Energieaudit

Ein Energieaudit ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das Aufschluss über das energetische Verbrauchsprofil eines Unternehmens gibt. Ziel des Energieaudits ist es, Spielraum für Energieeinsparungen zu ermitteln und damit zur Wirtschaftlichkeit beizutragen. Als systematische Maßnahme dient das Energieaudit dazu, die Einsparungsmöglichkeiten zu quantifizieren. Auditergebnisse sowie daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen werden dabei genau dokumentiert.

Energieaudit: Verfahren im Überblick



Für Energieaudits gibt es eine eigenständige Norm, die DIN EN 16247-1. Diese Norm legt bestimmte Vorgehensweise und Abläufe vor. Durchgeführt wird ein Energieaudit von einem ausgebildeten Auditor. Dieser ermittelt Handlungsspielräume für wirtschaftliche Energieeinsparungen und quantifiziert diese. Zum Ablauf eines Audits gehören eine genaue Bestandsaufnahme der Unternehmensprozesse sowie deren energetische Beurteilung.

Abschließend dokumentiert der Auditordie Ergebnisse des Energieaudits in einem Bericht. Ebenso hält er in diesem Auditbericht die in Frage kommenden Optimierungsmöglichkeiten für das Energieprofil des Unternehmens fest. Ein Energieaudit lässt sich im Zusammenhang mit Energiemanagementsystemen gemäß DIN EN ISO 50001 betrachten. Der Audit stellt eine Art Vorstufe zu diesem Managementsystem dar und beinhaltet viele seiner Grundlagen. Es bildet in großem Umfang den energetischen Planungsprozess ab.


Energieaudit| Energieeinsparungen

Rechtliche Grundlagen

1 Verpflichtung nach Energiedienstleistungs-Gesetz
Bezüglich Energieaudits liegt eine gesetzliche Verpflichtung vor. Gemäß EDL-G (Energiedienstleistungs-Gesetz) sind Unternehmen bereits seit dem 22.04.2015 (Stichtag) zum Audit nach DIN EN 16247-1 verpflichtet. Dies gilt grundsätzlich, wenn betreffende Unternehmen nicht mehr als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten. Als mit Inkrafttreten der Verpflichtung die ersten Audits stattfanden, handelte es sich in vielen Unternehmen um eine knappe Frist.

Zwischen der Veröffentlichung des damals neuen Gesetzes und der Umsetzungsfrist lag nicht viel Zeit. Dies führte bei vielen Unternehmen zu Zeitdruck bei der fristgerechten Umsetzung. Experten empfehlen daher grundsätzlich, auf eine rechtzeitige Umsetzung zu setzen. Energieaudits sind nicht nur als gesetzliche Pflicht zu verstehen, sondern bergen auch wirtschaftlich anzustrebende Einsparpotenziale. Da im Rahmen des Energieaudits Energieflüsse und Energieverbrauch genau analysiert werden, können Unternehmen im Zuge der Audit-Empfehlungen ihre Energieeffizienz deutlich erhöhen.
2Fristen und Anforderungen des Energieaudits
Grundsätzlich gelten seit Februar 2019 schärfere Anforderungen an Energieaudits. Die Anforderungen stellt das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Unternehmen müssen im Falle einer Nachforschung durch das BAFA zu jeder Zeit imstande sein, einen Audit-Bericht vorzulegen, der nicht älter als vier Jahre ist. Die Umsetzungsfrist eines Energieaudits endet für jedes Unternehmen vier Jahren nach Abschluss des ersten Audits. Als Stichtage gelten jeweils die Abschlussdaten des vorausgegangenen Energieaudits. Bei Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür sind Bußgelder in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen.