Photovoltaik Förderung
Porträt zur Förderung für die Photovoltaik-Anlage - die Programme von Bund und Ländern einfach erklärt
Wer sich dafür entscheidet, auf dem Dach seines Privathauses eine Photovoltaikanlage zu installieren, kann verschiedene Förderprogramme des Bundes und der Länder in Anspruch nehmen. Dies können die Einspeisevergütung, aber auch günstige Kredite oder Zuschüsse von Energieversorgern sein. In diesem Porträt zur Förderung bei Installation einer Photovoltaikanlage erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten verfügbaren Programmen.

So finden Sie das für Ihr Vorhaben geeignete Photovoltaik-Förderprogramm
Wenn Sie eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage in Anspruch nehmen möchten, gibt es einige Eckpunkte zu berücksichtigen.
- Möchten Sie eine PV-Anlage neu installieren oder gibt es bereits eine, die lediglich zu erweitern ist? Wenn es um die Einspeisevergütung geht, wird eine Erweiterung der PV-Anlage wie eine neue gewertet. Aus diesem Grund gibt es die Photovoltaik Förderung dann zum derzeit aktuellen anstelle des ursprünglichen Tarifs.
- Wo wird die PV-Anlage installiert? Auf Ihrem Privathaus oder einem Unternehmensgebäude? Bei den zur Verfügung gestellten Programmen gibt es Differenzierungen im Hinblick auf Privatpersonen und Unternehmer. Die in diesem Porträt dargestellten Fördermöglichkeiten können von privaten Photovoltaikanlagen-Betreibern bis 10 kWp genutzt werden.
- Um welchen Anlagentyp handelt es sich bei der geplanten oder bereits durchgeführten Installation? Zahlreiche Förderprogramme schließen Inselanlagen, die vom öffentlichen Stromnetz unabhängig sind, aus.
Bitte berücksichtigen Sie Folgendes:
Es existieren grundlegend zwei Möglichkeiten für eine Förderung Ihrer Photovoltaikanlage. Hierbei handelt es sich zum einen um die Investitionsförderung, die für die Anschaffung der Photovoltaikanlage relevant ist. Zum anderen kann die Förderung durch die Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden. Bei letzterem Programm greift das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz).
Stellen Sie den Antrag für die Förderung Ihrer Investition üblicherweise noch vor dem Kauf Ihrer Photovoltaikanlage. Sobald Ihre Anlage angemeldet ist und in Betrieb genommen wurde, erhalten Sie die Einspeisevergütung.
Einspeisevergütung
Sie gilt als bekannteste Fördermöglichkeit für Photovoltaikanlagen und wird durchs EEG geregelt. Es handelt sich um den Betrag, den ein Netzbetreiber an Sie als Photovoltaikanlagen-Betreiber zahlt, wenn Sie den nicht genutzten Solarstrom dem öffentlichen Stromnetz zur Verfügung stellen. Die Einspeisevergütung ist staatlich garantiert und kann in ihrer Höhe angepasst werden. Sie wird in Form eines festen Vergütungssatzes auf eine Dauer von 20 Jahren ausgeschüttet. Es ist davon auszugehen, dass die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen künftig sinken wird.
Photovoltaikförderung von der KfW Bank
Die KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau - fördert Photovoltaikanlagen, die die Auflagen des EEG erfüllen. Somit muss eine Solarstrom-Einspeisung ins öffentliche Netz sichergestellt sein. Darüber hinaus muss das Gebäude, für welches die PV-Anlage vorgesehen ist, unabhängig von jeglichen Stromerzeugungszwecken sein. Dies betrifft auch Wohnhäuser.
Auch die Umweltbank sowie andere Kreditinstitute bieten Photovoltaik-Finanzierungen zu angemessenen Konditionen. Hier kann die Hausbank ein Ansprechpartner sein. Vergleichen Sie jedoch stets die Details für einen Solarkredit und einen KfW-Kredit. Darüber hinaus werden seit Ende 2020 private Ladestationen für E-Autos von der KfW Bank gefördert.
Das Erneuerbare Energie Standard (270) Programm der KfW Bank fördert den Kauf Ihrer PV-Anlage, die Kosten für die Installation sowie Erweiterungen bestehender Photovoltaikanlagen. Ob auf freien Flächen, an einer Fassade oder auf dem Dach: Neu- und Bestands-PV-Anlagen profitieren von diesem Programm. Durch das Programm 270 sowie Fördermöglichkeiten in einzelnen Bundesländern können Batteriespeicher für PV-Anlagen (auch als Nachrüstung) gefördert werden. Der Solarstrom ist ebenfalls anteilig ins öffentliche Netz einzuspeisen.
Photovoltaikförderung durch die Bundesländer
Zu diesen Förderungen zählen Anschaffungshilfen, Zuschüsse, Erstberatungskosten sowie zinsvergünstigte Darlehen. Der Förderschwerpunkt liegt hier bei Energiespeichern und Ladesäulen für die E-Mobilität. Darüber hinaus sollen fossile Brennstoffe durch ressourcenschonendes und CO2-neutrales Heizen mittels Solarstrom gefördert werden.
Regionale Förderungen
In diesem Zusammenhang hilft Ihnen die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ins Leben gerufene Förderdatenbank. Die regelmäßig wechselnden Förderprogramme werden hier übersichtlich dargestellt.
Förderung per steuerlicher Abschreibung indirekt beanspruchen
Wenn Sie Ihren nicht genutzten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen, gelten Sie als gewerblicher Stromproduzent. Das bedeutet, dass auf die Einspeisevergütung sowie Ihren Eigenverbrauch Umsatzsteuer zu entrichten ist. Sofern Ihr jährlicher Umsatz die Grenze der Kleinunternehmerregelung nicht übersteigt, entfällt diese Pflicht. Sie können dennoch auf die für einen Zeitraum von fünf Jahren geltende steuerliche Regelung verzichten. Es besteht die Möglichkeit, Betriebskosten für Photovoltaikanlagen sowie Anschaffungs-, Wartungs-, Reparatur- und Installationskosten steuerlich geltend zu machen. Auch die Umsatzsteuer, die Sie für Wartung bzw. Reparaturen gezahlt haben, gibt es zurück.
Um diesen Steuervorteil in Anspruch nehmen zu können, ist regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einzureichen, was für Sie mit Aufwand einhergeht. Darüber hinaus stellen Sie die Umsatzsteuer für Einspeisevergütungen dem Netzbetreiber in Rechnung und leiten die jeweiligen Beträge an die Finanzverwaltung weiter. Außerdem muss für den Photovoltaikanlagenbetrieb eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden. Während sich Verluste steuermindernd auswirken, sind Gewinne zu versteuern.